Mittwoch, 16. April 2014

Staatsleugner - immer öfter in der Presse

Neuerdings schaffen es immer öfter - inzwischen alle paar Tage - einzelne Staatsleugner, genannt Reichsbürger, in die Presse.

Ob man sich drüber freuen soll? Das ist wohl nicht nur bei den Betroffenen selbst eine etwas zweischneidige Sache.

Einerseits ist Information wichtig, und so richtig gut weg kommen die Staatsleugner in den Artikeln ja auch nicht. Mal wird von einer Gerichtsverhandlung berichtet, die vom begangenen Delikt her ganz furchtbar schrecklich egal wäre, gäbs da nicht diese skurrilen Sachen, die Staatsleugner dann so vortragen. Ein anderes Mal werden sie nebenbei erwähnt und dazu wird erläutert, was das genau für Leute sind, so neuerdings bei Artikeln über sog. "Montags-Mahnwachen" im Unterschied zu "Montagsdemos".

Natürlich werden dabei die Staatsleugner wieder mit Rechtsextremen in Verbindung gebracht, obwohl das nur auf einen Teil zutrifft, und natürlich wird nicht so genau erklärt, um was es dabei geht, dass keiner mehr drauf reinfällt. Aber immerhin ist schon mal ein kleiner Schritt getan, der es ermöglicht, darüber was zu erfahren, bevor jemand von dem skurrilen Unfug eingefangen wird und dann nicht mehr davon loskommt.

Für Reichsbürger ist das also eine etwas peinliche Berichterstattung, aber, und das ist das Zweischneidige daran: Sie bekommen jetzt Aufmerksamkeit und neue Möglichkeiten, zu reagieren, die Artikel zu diskutieren, Anhänger und Fans zu finden, indem sie ihre verschwurbelten Theorien ausweiten und anpassen. Dann können sie anschließend sagen: "Siehste, der Staat existiert doch nicht." oder irgendwas in diese Richtung.

Bedenklich ist die Entwicklung auch deshalb, weil jetzt pauschal alles in einen Topf geworfen wird, wenn es um die Mahnwachen geht, und das nicht nur deswegen, weil es auch Initiativen gibt, die evtl. etwas ähnlich aussehen, damit aber rein gar nichts zu tun haben, sondern auch, weil  es niemandem hilft, wenn alle gegeneinander agieren. Und die Reichsbürger/Staatsleugner hält man damit dann auch nicht auf Distanz, mit der Folge, dass letztlich alle als irgendwie zusammengehörend abgehandelt werden - obwohl das falsch ist. Es gibt zwar überall Überschneidungen, aber Truther sind z.B. nicht immer Reichsbürger, und was sich "Anonymous" nennt, lässt sich nicht so definieren, dass dann pauschal gesagt werden könnte, Anonymous sei ja auch dabei.

Das alles auseinanderzudividieren, wäre aber auch zwecklos, weil die einzelnen Vernetzungen letztlich irrelevant sind. Es müsste nur bei der Berichterstattung eben "genauer hingesehen" werden, damit nicht jeder, der sich in einzelnen Teilen der Bewegungen auch nur ein wenig auskennt, gleich bemerkt, dass da jemand schreibt, der sich das alles nicht wirklich angesehen hat. Es würde schon ausreichen, darauf hinzuweisen, dass es lediglich Überschneidungen in den einzelnen Bewegungen gibt, und nicht regelmäßig "allen" die sich dazu zählen, oder sich irgendwo zugehörig fühlen, alles zugerechnet werden kann, was gerade an Aktivität abläuft.

Dazu kommt noch, dass diese Demos als pauschales Dagegensein ablaufen, und damit schon von Anfang an nichts bewirken können. Wer was ändern will, muss wissen, was er wie ändern will. Alles andere ist zwecklos. Aber das ist ein anderes Thema, das gehört in mein anderes Blog ;-)












Donnerstag, 12. Dezember 2013

Deutschland ist kein Nazi-Staat, auch wenn Staatsleugner das immer wieder behaupten.

Das ist selbstverständlich für die meisten Menschen, anders denken darüber allerdings nicht wenige Staatsleugner.
 
Es ist schon sehr befremdlich, aber allzu viele fallen womöglich drauf rein:

Immer wieder liest man, Deutschland, das dann dabei BRD oder BRiD genannt wird, sei ein Nazi-Staat. Begründet wird das, indem scheinbar  "der Spieß umgedreht wird", und das geht so:

Zuerst wird endlos weiter behauptet, die BRD sei kein Staat, sei ein besetztes Gebiet, Besatzung seit 1945 etc. usw.

Dann wird von denen, die es richtig verstanden haben, das widerlegt und erläutert, dass Deutschland sehr wohl ein anerkannter Staat ist. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass es nur ein Völkerrechtssubjekt gibt und geben kann, zu dem im Laufe der Zeit eben unterschiedliche Namen und Staatsgebiete gehört haben.

Und dazu entgegnen dann Staatsleugner nur allzu gern, dann sei das heutige Deutschland ja aufgrund von Identität dasselbe wie das "Nazi-Deutschland" von 1933-1945.

Das ist so plump falsch, dass es schon erstaunt, dass gerade die, die glauben, mit dem Recht besser umgehen zu können als Juristen, so etwas verbreiten.
 
Zu unterschiedlichen Namen und Staatsgebieten im Laufe der Zeit  gehören selbstverständlich auch unterschiedliche politische Aspekte einschließlich der Zeit von 1933 - 1945, aber auch der Zeit davor und eben auch der Zeit danach. Aus der völkerrechtlichen Identität ergibt sich aber keine politische Identität.

Was abgeschlossen ist, das ist vergangen und nicht mehr aktuell. Daran können auch eifrige Staatsleugner nichts ändern.

Übrigens ergibt sich auch dann nichts anderes, wenn man von Rechtsnachfolge statt Identität ausgeht. Identität ist aber nachvollziehbarer als Rechtsnachfolge, da es sich immer um denselben Staat handelt, auch wenn räumlich gesehen nur Teilidentität bestand, bis dann ein Staatgebiet als endgültig festgelegt wurde.

Die Behauptung "Nazi-Staat" ist jedenfalls allergrößter Unfug, bitte nicht drauf reinfallen.




Mittwoch, 23. Oktober 2013

"Staatsleugner" ist die bessere Bezeichnung für "Reichsbürger"

Inzwischen wird öfter und mehr über Reichsbürger und "KRR", also sog. "Kommissarische Reichsregierungen" berichtet. Das ist ein schöner Fortschritt, der aber durch ein etwas ungeschicktes Vorgehen zu einem Teil wieder verlorengeht.

Fast immer sind die Berichte als Information über Rechtsextreme gestaltet. Dass Reichsbürger zumindest zu einem Teil etwas mit Rechtsextremismus zu tun haben, ist ja richtig. Aber das trifft eben längst nicht auf alle zu. Und genau deswegen reicht es nicht aus, wenn dieser Aspekt, dass nämlich der entsprechende Unfug nicht ausschließlich aus der "rechten Ecke" kommt, nur beiläufig gegen Ende des betreffenden Artikels oder auch Kurzfilms erwähnt wird.

Denn das führt dazu, dass zu viele  abwinken und denken: "das erkenne ich doch", und dann gerade eben doch auf sog. Reichsbürger reinfallen, und zwar auf die, denen man das eben erstmal nicht anmerkt, weil sie eben nicht rechtsextrem daherkommen und auch sonst in ihrem Auftreten nicht so skurril sind wie z.B. "Kommissarische Reichsregierungen".

Das müsste genau umgekehrt präsentiert werden: Zuerst die Hinweise auf bei Reichsbürgern beliebte Inhalte, und erst zuletzt die Information darüber, dass es davon lange Zeit überwiegend rechtsextreme Varianten gab.

Der richtige Begriff dafür ist wohl eher "Staatsleugner" als "Reichsbürger", es sind zwar alle Reichsbürger auch Staatsleugner, und bei Reichsbürgern finden sich auch  Diskussionsansätze, die auch bei Rechtsextremen anzutreffen sind, aber nicht alle Staatsleugner sind Reichsbürger oder Rechtsextreme.

Wer sich die Mühe macht, und sich den Unfug näher anschaut, der da verbreitet wird, der wird auch schnell feststellen, dass es da viele "Argumente" gibt, die keinerlei rechtsextremen Inhalt aufweisen, sondern einfach nur falsch sind.   Ein gutes Beispiel dafür ist das falsche Informieren über Gesetze. Da wird dann einfach etwas hineininterpretiert, was da gar nicht drinsteht. Auch das Zeigen von Verzeichnissen, in denen unter vielen anderen auch Behörden aufgeführt werden, um diese dann als "Firma" bezeichnen zu können, gehört dazu.

Staatsleugner streiten zwar oft ab, den Staat zu leugnen, sagen dann, dass sie gar nicht der Meinung seien, dass "die BRD kein Staat" sei, aber letztlich laufen ihre Argumente doch darauf hinaus, den Staat nicht nur abzulehnen, sondern zum Beispiel auch als privatrechtliches Konstrukt zu sehen, was aber auch darauf hinausläuft, die Staatsgewalt nicht anzuerkennen. Und genau das führt dann eben des öfteren dazu, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu leisten, oder auch dazu. Steuern nicht zahlen zu wollen und zu all den bekannten Spitzfindigkeiten.

Deswegen kann man solche Staatsleugner auch relativ leicht daran erkennen, dass sie Behörden und auch Gerichte und Polizei gern als "Firma" bezeichnen oder als privatrechtliches Konstrukt. 

Dieses Nicht-Anerkennen der staatlichen Strukturen ist aber genau das, was genau den staatlichen Stellen zusätzlichen  Aufwand beschert, und genau das ist eben auch von den Staatsleugnern gewollt.

Politik zu kritisieren, und auch intensiv und auch mal etwas beeinträchtigend von dem Demonstrationsrecht im Rahmen der geltenden Gesetze Gebrauch zu machen, ist das eine, das andere ist, den "Staat" im Sinne von "Staatsgewalt" dauerhaft lahmlegen zu wollen und so regelrecht "vernichten" zu wollen, und letzteres muss erkannt werden, damit nicht aus kritischen, hinterfragenden, diskutierenden Menschen dann durch Irreführung solche Staatsleugner werden.

Diese Irreführung funktioniert sehr gut, indem ohne rechtsextremes Gedankengut falsche - angeblich juristische - Informationen verbreitet werden.

Natürlich bedienen sich aus diesen Infos dann auch wieder die rechtsextremen Reichsbürger, aber davon werden aus den nicht-rechtsextremen Unfugverbreitern dennoch keine rechtsextremen. Und der ohne Rechtsextremismus verbreitete Unfug bleibt deswegen dennoch Unfug, auf  den aber diejenigen reinfallen, die nur auf Rechtsextremismus achten. Und genau das gilt es zu vermeiden.

Umgekehrt müssen auch die, die tatsächlich aufklären oder auch nur hinterfragen wollen, davor geschützt werden, mit den Staatsleugnern in einen Topf geworfen zu werden. Dazu später mehr in einem weiteren Artikel.




Sonntag, 13. Oktober 2013

Deutschlands Souveränität - wirklich ungeklärt?

Das kann durchaus sein, aber niemals so, wie einige uns das weismachen wollen.
 
Noch immer wird verbreitet, Deutschland sei ja gar nicht souverän. Dabei gibt es davon zwei Varianten:

Diejenigen, die auch den Unsinn erzählen, Deutschland sei ja gar kein Staat, behaupten weiter, dass Deutschland noch besetzt sei, unter "Besatzung" stehe, besetzt von "den Alliierten", oder besetzt von den USA.

Dabei kann jeder überall nachlesen, dass diese Besatzung bereits größtenteils 1955 beendet wurde, und restlos beendet wurde im Jahre 1990.

Im Zusammenhang mit dem NSA-Datenskandal allerdings wird nun das Thema auf andere Art und Weise wieder neu ins Gespräch gebracht, diesesmal nicht von sog. Reichsbürgern und mit diesen Gleichgesinnten, die großen Wert darauf legen, aber keine Reichsbürger zu sein. Dabei geht es aber um etwas anderes, auch wenn die Grenzen teilweise scheinbar verwischen. Es hat sich herausgestellt, dass die 1955 und 1990 zurückgegebene Souveränität auf anderen Wegen wieder eingeschränkt wurde, diesesmal nun aber freiwillig aufgrund von Verträgen. Das hat also mit einer "Besatzung" nichts mehr zu tun.

Wieviel Freiwilligkeit dabei ist, wird sich nicht so ohne weiteres feststellen  lassen, da man bei Geheimverträgen nie weiß, wer wen womit unter Druck setzt.

Manchmal ist es auch für eine Regierung einfacher, etwas durchzusetzen, indem die Urheberschaft einer Regelung auf andere geschoben werden kann. Und solches lässt sich erreichen, indem man Souveränität abgibt, so wie es sich beobachten lässt, wenn man die EU-Politik genauer betrachtet. Das ist dann auch ein Stück weit Füdummverkaufung in Form von "wir können ja gar nicht anders".


Hier zeigt sich, dass es genug zum Kritisieren und zum Erforschen gibt - mit "Besatzung" hat das aber nichts zu tun, auch wenn sog. Reichsbürger (und Nicht-Reichsbürger, die denselben Unfug verbreiten wie Reichsbürger) diese Diskussionsansätze gern nutzen, um dann vom Hölzchen übers Stöckchen wieder zu ihrem BRD-kein-Staat-Unfug zu kommen.

Auch das, was Politiker dazu sagen, bezieht sich immer auf EU-Politik, evtl. auch auf Abkommen und Verträge, ist aber niemals Bestätigung für den verbreiteten Unsinn, die BRD sei kein Staat mit all den vielen anderen Unsinns-Aspekten, die da noch dazugehören.

Ergebnis kurzgefasst: Defizite in der Souveränität sind möglich, aber diese existieren, soweit vorhanden, jedenfalls  aufgrund von Verträgen und nicht aufgrund von Besatzung. Wer sich daran stört, und damit ernstgenommen werden will, sollte in der Diskussion darüber auf die Reichsbürgervariante von der "Besatzung" tunlichst verzichten.









Sonntag, 22. September 2013

Körperschaften des öffentlichen Rechts bedürfen eines Hoheitsakts

Es gibt bekanntlich bekennende Reichsbürger und solche, die ebenfalls solchen Reichsbürger-Unfug verbreiten und von sich behaupten, keine Reichsbürger zu sein.

Da, wo Personen aus diesem Spektrum  verbreiten, sie seien in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert, ist dies regelmäßig Irreführung.

Daran ändert sich auch dann nichts, wenn solche Unfugverbreiter von sich behaupten, sie seien keine Personen, sondern in Abgrenzung dazu Menschen.

Das lässt sich ganz einfach darstellen und erklären:

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts besteht unabhängig vom Wechsel der Mitglieder. Sie verdankt ihre Eigenschaft als Rechtssubjekt einem Hoheitsakt.

Nochmal ganz deutlich: Es ist ein Hoheitsakt erforderlich, also ein staatliches Handeln.

Die Körperschaften, die in Wirklichkeit keine sind und die deswegen auch selbst nicht hoheitlich bzw. staatlich handeln können, berufen sich gern auf Art. 140 GG, der hier nachgelesen werden kann:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Maßgeblich ist der darin genannte Art. 137 Absatz 5 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919:

Zitat: 
(Fettdruck und Unterstreichungen hinzugefügt)
(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.



Daraus ergibt sich unmißverständlich:

Die Religionsgesellschaften, die bisher Körperschaften des öffentlichen Rechts waren, bleiben dies auch. Dazu gehören die neuen Möchtegern-Körperschaften schonmal nicht. Für alle anderen gilt, dass sie erstmal einen Antrag stellen müssen, und dann wird entschieden, ob sie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bekommen. Nur da, wo dieser Status auch tatsächlich verliehen wird, da entsteht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Dafür ist ein Hoheitsakt erforderlich, also die Zuerkennung des Körperschaftsstatus durch eine staatliche Stelle, wie z.B. eine Landesregierung. Irgendeine Beglaubigung eines Notars oder der Hinweis auf irgendwelche Aussagen oder Behördenauskünfte reicht dafür nicht aus.

Es sieht übrigens nicht danach aus, dass Vereinigungen, die denselben Unfug verbreiten wie Reichsbürger, jemals diesen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bekommen werden.













Sonntag, 1. April 2012

Die Grundlagen der sog. "Staatlichen Selbstverwaltung" - widerlegt!

Völkerrecht als Grundlage für "Staatliche Selbstverwaltung" ?

Ausgangspunkt ist
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Art 25 GG:

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
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Daraus wird dann geschlossen, bei uns würde die HLKO (Haager Landkriegsordnung) - ein völkerrechtlicher Vertrag - noch gelten. Kann nicht sein, richtig, aber wieso nicht? Es klingt doch immer so überzeugend.

Aber:

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen nur dem Bundesrecht vor, nicht aber dem Grundgesetz als einem Gesetz mit Verfassungsrang bzw. Verfassung.

Außerdem sind die Regeln des allgemeinen Völkerrechts eben nicht die völkerrechtlichen Verträge, letztere müssen erst in Gesetze überführt werden, durch das übliche Gesetzgebungsverfahren, siehe Art. 59 Abs. 2 GG:

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Art. 59 GG

(1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.

(2) Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.
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Daraus ergibt sich, dass völkerrechtliche Verträge nur dann verbindlich werden, wenn sie während der Geltungsdauer des GG geschlossen worden sind gem. Art. 59 Abs. 1 GG und dann in nationales Recht überführt worden sind Art. 59 Abs. 2 GG.

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auf die Resolution 
A/RES/56/83 berufen sich Selbstverwalter

Hier gehts zum deutschen Text der Resolution:

http://www.uni-graz.at/vrewww/deutsch/faqs/A_56_83_deutsch_ilc_staaten.pdf

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Art. 9 wird immer besonders hervorgehoben, der soll die Grundlage dafür sein, also ---> Abwesenheit oder Ausfall staatlicher Stellen ..... .

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Am Anfang des Textes kann man zum Beispiel lesen, dass es sich nur um Artikel-Entwürfe handelt, da ist von Empfehlungen die Rede .... .

Ob es da so empfehlenswert ist, darauf die ganze Selbstverwaltung zu gründen? UN-Resolution klingt ja erstmal recht "wichtig", aber wenn das dann nur Empfehlungen sind? Da ist von Prüfung der Möglichkeit einer Konferenz zu Prüfung der Artikelentwürfe die Rede. Man überlegt also noch, ob man die Entwürfe mal prüfen möchte. Das Ganze wird dann im weiteren Text der Aufmerksamkeit der Regierungen empfohlen. Von irgendeiner Verbindlichkeit oder "Geltung" sehe ich da nichts.

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zum Besatzungsrecht:

Überleitungsvertrag: Art. 2 Abs 1:
Text:
>
1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

>

Die beiden Sätze aus dem Überleitungsvertrag muss man im Zusammenhang sehen:

Da steht ganz klar in Satz 2, dass die besatzungsrechtlichen Vorschriften denjenigen gleichgestellt werden, die vom deutschen Gesetzgeber erlassen wurden/werden.

Das bedeutet: Besatzungsrecht bleibt in Kraft, kann aber genau so geändert werden, wie das, was deutsche Behörden, Gerichte und Gesetzgeber bisher aufgrund von Gesetzen entschieden oder erlassen haben. Mit dem jeweiligen Gesetz aus dem Besatzungsrecht und mit den Entscheidungen aufgrund dieser Gesetze wird also so verfahren, wie mit deutschem Recht.

Und das war zudem dann ja wohl schon seit 1955 so - denn aus 1955 ist der Überleitungsvertrag ja.

Das heißt aber auch, dass Besatzungsrecht mit dem Überleitungsvertrag nicht aufgehoben wurde, sondern dem deutschen Recht gleichgestellt wurde. Damit war zu verfahren, wie mit von deutschen Gesetzgeber erlassenen Vorschriften.

Da wird nichts weiter klargestellt als das, was auch bei jedem deutschen Gesetz gilt: Änderungen gelten für die Zukunft, aber nicht rückwirkend, ggfs. braucht man Übergangsvorschriften

Für andere Entscheidungen gelten die jeweiligen deutschen Gesetze über Aufhebung, Rücknahme oder was auch immer jeweils gefragt ist. Das ist für Urteile und Verwaltungsakte ja alles gesetzlich geregelt.

Durch diese Vorgehensweise wird lediglich klargestellt, dass die Aufhebung von Besatzungsrecht nicht dazu führt, dass frühere nach Besatzungsrecht entstandene Entscheidungen allein dadurch unwirksam werden, dass besatzungsrechtliche Regeln vom deutschen Gesetzgeber aufgehoben werden.


Sonntag, 11. März 2012

Der angebliche BRD-Schwindel in der Diskussion

Dies ist eine Fortsetzung von:

Ist die BRD eine GmbH oder NGO oder unter Treuhandverwaltung? Nein! Keineswegs!


Viele geführte Diskussionen zeigen, dass oft einiges durcheinander gerät:

Zweifel daran, dass der Umgang mit den vorhandenen Gesetzen immer korrekt und im Sinne der Gesetze ist, heißt noch lange nicht, die Verfassung und den Staat als völkerrechtliches Gebilde in Frage zu stellen. Mahnende Worte bzgl. dahinschwindender Demokratie im Hinblick auf die EU-Politik haben damit ebenso nichts zu tun. Das muss strikt getrennt werden.

Äußerungen von Politikern etc., die scheinbar die falschen Informationen belegen, sind teils Meinungsäußerungen, teils Kritik am Umgang mit dem Rechtssystem, aber niemals Beleg für eine "Nichtexistenz" des Staates.

Rechtsextreme verwenden teils ähnliche Argumente wie die "Selbstverwalter", wenn es darum geht, die "Standpunkte" zu erklären. Das macht die Selbstverwalter nicht rechtsextrem.

Ursprung der Argumentation, die jetzt bei Selbstverwaltern zu finden sind, waren die sog. "kommissarischen Reichsregierungen" - auch hier teils Rechtsextreme, teils Spinner, teils solche, die drauf reinfallen. Rechtssextreme Varianten erkennt man an den "Begleitumständen" auf den Websites.

Das ganze gibt es auch so, dass es dann eher linksextrem wirkt, wobei die Parallelen zwischen rechtextrem und linksextrem dann noch ein Kapitel für sich wären.

Auch Sebstverwalter arbeiten mit anderen Themen, die, für sich genommen, unbedenklich sind. Genaues Hinsehen ist aber auch hier dringend nötig, da das Vorgehen immer raffinierter wird, und auch hier die "Interpretationen" oft den Wünschen angepasst werden.

Auch "Amt für Menschenrechte" und "ZEB" mit den angeschlossenen "Instituten" gehören dazu.

Nichtjuristen können das Geflecht an Argumenten kaum durchschauen, vielleicht als Unsinn erkennen, aber nicht die raffinierte Vorgehensweise durchschauen. Es ist schwer zu sagen, ob irgendwo im Hintergrund dabei auch Juristen Informationen gegeben haben, oder ob da Laien mir sehr viel Detailkenntnissen, die es ja auch gibt, mitgeholfen haben. Wer das massiv verbreitet, geht jedenfalls regelmäßig so geschickt vor, dass klar ist, dass die betreffenden schon erkannt haben, dass sie Unfug verbreiten. Viele der Reaktionen lassen sich anders nicht erklären. Auch hier kann man  im Laufe der Zeit erkennen, ob man es mit einem Gesprächspartner zu tun hat, der auf den Unfug reinfällt, oder um einen, der es verbreitet, obwohl er weiß, dass es Unfug ist.

Spätestens, wenn man jemanden bei der direkten Lüge ertappt, etwa bzgl. der Aktionen vor Gericht oder im Zusammenhang mit Behördenkontakten, dürfte das unterscheidbar sein.   Fehlinterpretationen sind natürlich auch dabei.

Deshalb wäre auch dringend anzuraten, nicht so leichtgläubig zu sein, denn:

Wenn man etwa manchem Unfugverbreiter glauben möchte, dann haben Juristen von alledem keine Ahnung, und die, die es haben, fürchten um ihre Einnahmenequellen ..... spätestens da müssten die Alarmglocken schrillen. Die seriöse interdisziplinäre Wissenschaft überläst ja schließlich auch jedem sein Fachgebiet,

"BRD-GmbH-Treuhandverwaltung-BRD-kein-Staat" ist ein riesenhaft, teilweise auch bedrohlich wirkend  aufgebautes Kartenhaus, und wenn man mit Juristen-Kenntnis an einer Stelle zupft, sich die Zeit dafür nimmt, dann stürzt es zusammen.

Übrigens Esoterische Themen, die in  der Umgebung davon auch oft zu finden sind, haben damit nichts zu tun. Spiritualität kann auch unlauter verwendet werden, aber das geht bei jedem anderen Thema auch. Da braucht man nur das Einzel-Thema zu betrachten, und so damit umzugehen, wie es in seriöem Umfeld empfohlen wird. Deshalb bitte auch hier nichts in einen Topf werfen, was da nicht hineingehört. Spirituelle Themen sind kein Hinweis auf Rechtextremismus, auch wenn problematische Websites solche Inhalte verlinken, ebenso, wie sie andere Websites verlinken, die dadurch dann falsch eingschätzt werden. Sein online-Publikum kann sich niemand aussuchen.