Dienstag, 28. Februar 2012

Ist die BRD eine GmbH oder NGO oder unter Treuhandverwaltung? Nein! Keineswegs!

Hinweis:

Der Text wird von Zeit zu Zeit ergänzt.


Fallt bitte nicht auf das rein, was unter den Stichworten BRD-Schwindel, BRD-GmbH, BRD ist kein Staat, BRD noch unter Besatzungsrecht, Deutsches-Reich-Ausweise, aber auch "Ungültige Gesetze mangels Geltungsbereich" u.ä. überall verbreitet wird.

Versteht mich bitte nicht falsch:

Das kann man ohne juristische Ausbildung sehr oft gar nicht merken, dass die ganzen Ausführungen dazu falsch sind. Ich mache niemandem einen Vorwurf, weil er das glaubt, was da verbreitet wird.

Auch möchte ich niemanden blamieren, weil er die Info ahnungslos weiterverbreitet. Dass das, was ich nachfolgend dazu richtigstelle, etwas ironisch klingt, liegt allein schon an den Inhalten.

Es fallen ja anscheinend sogar Polizeibeamte darauf rein. Problem ist, dass die falschen Informationen scheinbar ganz seriös aussehen. Wie das alles zustandegekommen ist, weiß ich nicht. Deshalb weiß ich auch nicht, wie sich das so weit entwickeln konnte.

Ich habe auch schon reine Informations-Websites mit Anteilen dieser Falschinformationen gesehen.

Bitte auch nicht jetzt abwinken „das ist doch dieser Nazi-Kram da von den Kommissarischen Reichsregierungen“ - das stimmt nur zu einem Teil, wo die Argumente deckungsgleich sind.

Es sind längst nicht und waren auch früher nicht alles „Nazis“, die das vertreten - das hat sich geradezu beängstigend ausgebreitet. Behörden geben dann noch ungeschickte Antworten, die als Erfolg verbucht werden.

Ziel ist es, sich dem Staat zu entziehen.

Dazu gehören auch die

"Selbstverwaltungen natürlicher Personen"

:-(

Wie gesagt, es ist Desinformation, die ahnungslos übernommen wird.

Grund ist aber, auch das muss man sehen, die Enttäuschung von der Politik, der Justiz, ein massiver Vertrauensverlust.

Die verbreiteten Informationen basieren auf juristischen Verdrehungen, die durch eine Mischung aus Falschinformationen, Falschen Zitaten, gefakten Schreiben, falschen Informationen infolge unvollständiger Gesetzes-Zitate und viel mehr in dieser Richtung zustandekommen.
Zuerst dachte ich, dass sei eine Spinnerei von wenigen, aber so ist es nicht. Und ich dachte, es sei zumindest irgendwo bei der Wiedervereinigung irgendein kleiner Gesetzgebungs-Fehler unterlaufen, auf dem das alles basiert. Dann habe ich es mir genauer angesehen und musste feststellen: Nein, es ist pure Märchenerzählerei, die da betrieben wird.

Dadurch, dass das immer mehr Leute glauben, was da verbreitet wird, weil es äußerlich nach juristischen Texten aussieht, wird sehr viel Schaden angerichtet.

Ich kann nur den wirklich gut gemeinten, auf einer schon eine Weile andauernden Recherche beruhenden Rat geben, sich von diesem ganzen Themenkomplex, der da unter BRD-Schwindel läuft, zu distanzieren.

Dabei fällt dann auf, dass das zu einem Teil auch unter der Überschrift

M e n s c h e n r e c h t e

läuft, wo man so etwas erst mal nicht vermutet, wenn man es nur oberflächlich betrachtet.

Nachfolgend gehe ich auf einige online gefundene Texte ein und zeige, was da falsch mitgeteilt wird.

Nach und nach ergänze ich das, wenn ich noch etwas finde.

Außerdem gehe ich nur auf Fakten ein, deshalb gibt es hier auch keine Hinweise auf Websites, wo diese Informationen herkommen. Die kann jeder ganz leicht selber finden. Die Links mit den Fundstücken geben dennoch hin und wieder Hinweise auf diejenigen, die das verbreiten. Das kann ich nicht ändern. Daher nochmals an dieser Stelle: Das ist kein Vorwurf, es geht um die verbreiteten Fakten. 

Um es übersichtlich zu gestalten, habe ich auf einen vollständig ausformulierten eigenen Text teilweise zugunsten von Stichworten verzichtet und so viel wie möglich mit Quellen belegt.

Vieles wird an verschiedenen Stellen gesagt, ich bemühe mich darum, jeden Aspekt nur einmal abzuhandeln.
------------------------------------------------------------------


A: Der Text "Offenkundigkeiten" 


ist unter diesem Link zu finden:

tagmadarte.com/PRIVAT/dwn/PDF Deutsch/Offenkundigkeiten.pdf
 
Bitte den Link mit dem Leerzeichen kopieren und dann im Browser einsetzen und ggfs. www davor setzen, anders funktioniert er nicht.


Er ist komplett widerlegbar, bis auf eine kleine Einzelheit in Punkt 2:

zu 1)
EGMR-Urteil

Falsch ist der Schluss, die BRD sei kein „wirksamer Rechtsstaat“ (was auch immer das sein soll) - es gibt allein ein Problem mit überlangen Gerichtsverfahren, wobei in diesem Fall --- > Einzelfall --- eine Grundrechtsverletzung festgestellt und eine Entschädigung zugesprochen wurde, worauf sich andere dann berufen können in vergleichbaren Situationen.

hier sehen wir um was es ging:

Zusammengefasst hier:
http://www.123recht.net/Menschenrechtsgericht-verurteilt-Berlin-wegen-verschleppten-Prozesses-__a16843.html
ausführlich hier:
http://www.richterverein.de/j2000/egmrsuermeli.htm

Hier kann man schön sehen, dass der Rechtsstaat funktioniert, und dass solche Urteile auch zu neuer Gesetzgebung führen, wenn auch langsam:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/07_ueberlange_Gerichtsverfahren/01_Gesetzentwurf.pdf

http://blog.strafrecht-online.de/2011/04/rechtsschutz-bei-ueberlangen-gerichtsverfahren-und-strafrechtlichen-ermittlungsverfahren-stand-der-gesetzgebung/
----------------------------------

Punkt 2:
Stimmt, es gibt ein Selbsthilferecht in eng begrenzten Ausnahmefällen, aber eben nur da

--------------------------------------

Punkt 3 und 4

Abstimmung im Parlament hat entgegen der Behauptung in den Ausführungen stattgefunden:

Bei dem folgenden PDF kommt  man auf Seite 12192, um zu sehen, dass es um das betr. Bereinigungsgesetz geht, von da zurückscrollen auf die vorherige Seite, und dort unten rechts  den Beginn zu der Abstimmung lesen.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/16/16118.pdf#P.12192

das gesamte Verfahren nachvollziehen kann man hier:

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/93/9377.html

---------------------------------

Punkt 5:

Besatzungsrecht kann sehr wohl aufgehoben werden:

Von dem so gern genannten Überleitungsvertrag ist nämlich ganz bewusst und extra dafür die folgende Bestimmung in Kraft geblieben:

1. Teil Art. 2 Abs 1:
Text: 
>
1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen. 



Die beiden Sätze aus dem Überleitungsvertrag muss man im Zusammenhang sehen:

 Da steht ganz klar in Satz 2, dass die besatzungsrechtlichen Vorschriften denjenigen gleichgestellt werden, die vom deutschen Gesetzgeber erlassen wurden/werden.  Das bedeutet: Besatzungsrecht bleibt in Kraft, kann aber genau so geändert werden, wie das, was deutsche Behörden, Gerichte  und Gesetzgeber bisher aufgrund von Gesetzen entschieden oder erlassen haben. Mit dem Gesetz, und mit den Entscheidungen aufgrund dieser Gesetze wird also so verfahren, wie mit deutschem Recht. Und das war zudem dann ja wohl schon seit 1955 so - denn aus 1955 ist der Überleitungsvertrag ja.

Das heißt aber auch, dass Besatzungsrecht mit dem Überleitungsvertrag nicht aufgehoben wurde, sondern dem deutschen Recht gleichgestellt wurde. Damit war zu verfahren, wie mit von deutschen Gesetzgeber erlassenen Vorschriften.

Da wird nichts weiter klargestellt als das, was auch bei jedem deutschen Gesetz gilt: Änderungen gelten für die Zukunft, aber nicht rückwirkend, ggfs. braucht man Übergangsvorschriften

Für andere Entscheidungen gelten die jeweiligen deutschen Gesetze über Aufhebung, Rücknahme oder was auch immer jeweils gefragt ist. Das ist für Urteile und Verwaltungsakte ja alles gesetzlich geregelt. 


Es gibt im Zusammenhang mit den Diskussionen um Besatzungsrecht auch den Hinweis auf eine angebliche "doppelte Verneinung":

Teilweise funktioniert diese (völlig falsche) angebliche doppelte Verneinung so, dass dann, wenn zum Beispiel ein Gesetz, das Besatzungsrecht aufhebt, selbst aufgehoben wird, dann dazu gesagt wird, damit sei Besatzungsrecht wieder in Kraft. Tatsächlich ist es aber  genau umgekehrt: Wenn ein Gesetz etwas aufhebt, dann ist das betreffende damit weg. Dann braucht man auch kein Aufhebendes Gesetz mehr. Erst recht nicht braucht man das nach Jahrzehnten noch. Gegenstandslos gewordene Gesetze müssen zudem aufgehoben werden (Bereinigung). Außerdem erfolgt jede Änderung am Gesetz unmissverständlich ausdrücklich und nie so, dass es nicht genau feststellbar ist. Dafür gibt es genaue umfangreiche Regeln:
 

http://hdr.bmj.de/vorwort.html   


Nr. 6

Falsch, denn:

Das Grundgesetz war nie Besatzungsrecht, galt nie als solches, sondern ist von den Alliierten bekanntlich genehmigt worden, und die Alliierten werden wohl kaum Normen erlassen und die dann nochmal genehmigt haben. Also kann es auch nicht mit dem Besatzungsrecht gemeint sein, das aufgehoben wurde. Mit einem Bereinigungsgesetz kann immer nur aufgehoben werden, was darin ausdrücklich genannt wird. Es wird auch bei Aufhebungen immer exakt das genannt, was aufgehoben wird, mit §§-Angabe, nicht als Oberbegriff. Deswegen bestehen auch alle anderen Gesetze selbstverständlich weiter - davon ist nichts einfach so mit einem Bereinigungsgesetz verschwunden. Dswegen ist es auch falsch, wenn nun behauptet wird, es sei alles nur noch Privatrecht. 


Ergänzung

Das Grundgesetz war rein gesetzgebungs-"technisch" von Anfang an nie Besatzungsrecht, wie sich schon aus der früheren Präambel (vor der Änderung 1990) ergab ("... hat das Deutsche Volk ... kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. ...")
Was im Gesetz selbst steht, kann für diese Frage nicht relevant sein. Es geht ausschließlich darum, wer rein formal ursprünglich gesetzgeberisch tätig war, wenn etwas aufgehoben werden soll, was zuvor Besatzungsrecht gewesen ist, und dann in Bundes- oder Landesrecht überführt worden ist.

---------------------

Nr. 7 

falsch! Siehe Ausführungen zu Nr. 6

----------------------

Nr. 8

da ist eine Regelung zu Rechtsverordnungen aufgehoben worden, die man ganz offensichtlich nicht mehr braucht. Das hat also nichts mit der Möglichkeit zu tun, Gesetze zu erlassen. Rechtsverordnungen sind was anderes als Gesetze, auch wenn sie dieselbe Wirkung entfalten.

-------------------------

Nr. 9

Staatshaftungsgesetz wurde aufgehoben, stimmt, es gibt kein neues,
dass das hier angeführt wird, beruht aber wohl auf der falschen Annahme in Punkt  Nr. 6

Selbstverständlich gibt es aber weiter Staatshafungsrecht, zB aus

§ 839  BGB in Verbindung mit Art. 34 GG


------------------------------------

Nr. 10

falsch, alle vorgenannten Gründe sind ja schon widerlegt :-)

ebenso Nr. 11 und alles was folgt, weil alles auf den widerlegten anderen Annahmen beruh, und schön zeigt, wie dann die falschen Ansätze immer weiter gesponnen werden. 


___________________________________________________

B:Behauptung: Gesetze ohne räumlichen Geltungsbereich sind "ungültig"



Vorsicht mit der Ungültigkeit von Gesetzen. Immer wieder liest man:
>
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten
darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den
räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres
feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt,
ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot
der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl
1964, 147).
>

das ist ein gefälschtes Zitat aus:

http://www.judicialis.de/Nieders%C3%A4chsisches-Oberverwaltungsgericht_1-MN-12-09_Beschluss_19.05.2009.html

dort findet man die Originalsätze:



>
Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
>


Es geht um Satzungen, Verordnungen, nicht um Gesetze.

Gesetze gelten immer in dem Einzugsbereich des Normgebers. Die Gesetze des "Bundesgesetzgebers", die ja auch im "Bundesgesetzblatt" veröffentlicht werden, gelten immer im gesamten Bundesgebiet.

So einfach kann das sein. Die ganze Diskussion um die angeblich ungültigen Gesetze beruht auf einem gefälschten Zitat aus einer Entscheidung des OVG Lüneburg, die sich auf eine Satzung bezieht (wobei die Fundstelle dieser Entscheidung teilweise sogar noch mitzitiert wird, aber offenbar nie gelesen wurde).

Das ist aber auch aus sich heraus erklärbar: alles was der Bundesgesetzgeber macht, also der Bundestag verabschiedet, erscheint (ggfs. nach Genehmigung durch den Bundesrat) im Bundesgesetzblatt, und da stehen, wie der Name schon sagt, Bundesgesetze drin. Dasselbe auch in den Landtagen mit Landesgesetzblättern.

Verordnungen werden im Gegensatz dazu von Verwaltungen erlassen, aufgund einer (gesetzlichen) Ermächtigungsgrundlage. Verordnungen werden also von der Executive, nicht von der Legislative erlassen. Das ist also was völlig anderes, mit lange nicht so einem komplizierten Verfahren.

Die Frage nach dem Geltungsbereich stellt sich bei Gesetzen nicht, weil sie immer von Parlamenten ausgehen, und das kann nur Landes- oder Bundesparlament sein.
Bei Landesgesetzen sagt schon der Name des Gesetzes, für welches Land es gilt, zB
Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
aber auf Bundesebene:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

(ist aber ein kompliziertes Beispiel, wenn man darin anfängt zu lesen, aber um die Abgrenzung geht es hier nicht, die steht jeweils im Gesetz dabei, hat aber mit dem "örtlichen Geltungsbereich" nichts zu tun)


Hier steht zu Verordnungen eigentlich alles drin, dabei bitte aber beachten, dass auch die Bundesregierung zur Executive zählt, Gesetzgeber ist immer das Parlament:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_80.html
----------------------------------------------------



C. Behauptung: Das Grundgesetz sei 1990 aufgehoben worden


Für das Aufheben von Grundgesetz-Artikeln gelten bestimmte Regeln im Grundgesetz, und diese Regeln galten auch für die Allierten.
http://dejure.org/gesetze/GG/79.html
Es konnte also nicht in einer Konferenz/Besprechung was geändert werden, auch nicht von US-Außenminister James Baker.

Auch der Einigungsvertrag hat den Art. 23. GG nicht vorzeitig aufgehoben, denn er ist auf das Datum 03.10.1990 ausgelegt worden.
Regelung zum Inkrafttreten von Regelungen im Grundgesetz:

http://dejure.org/gesetze/GG/82.html

Im Einigungsvertrag in den ersten Paragraphen kann man dann genau sehen, dass alles auf den 03.09.1990 ausgelegt war:

http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html#BJNR208890990BJNG000300301

hier bitte insbesondere auf Art. 3 EinigVtr achten.

Maßgeblich ist dann Artikel 4 Absatz 2, wonach Art. 23 GG aufgehoben wird.

Es heißt schon in Art. 1 "Mit dem Wirksamwerden des Beitritts" und so auch in den weiteren Artikeln. Ganz ausgeblendet wird in der falschen Argumentation zu dem ganzen Themenkomplex Art. 3

Zitat Art. 3 EinigVtr:

----------------------------------------------
Art 3
Inkrafttreten des Grundgesetzes

Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
----------------------------------------------

Damit ist klar, dass Art. 23 GG erst mit dem Beitritt aufgehoben wird, und das Grundgesetz erst dann in dieser durch jenes Gesetz geänderten Fassung in Kraft tritt. Deshalb steht auch über Art. 4 extra was von beitrittsbedingten Änderungen.

Noch dazu gilt der Einigungsvertrag bzgl. der Aufhebung des Art. 23 GG als dasjenige Gesetz, das das Grundgesetz ändert.

----------------------------------------------------------



D. zu den Bereinigungsgesetzen


bitte zuerst lesen, darauf wird dabei gern Bezug genommen:


http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/besatzrberg/gesamt.pdf


Mit dem Bereinigungsgesetz ist jetzt dasjenige Besatzungsrecht, was noch nicht in Bundes- oer Landesrecht überführt worden ist, mit ganz wenigen Ausnahmen aufgehoben worden.
Der deutsche Gesetzgeber hat also das 1955 "übernommene" Besatzungsrecht in deutsches Recht überführt, bis auf anscheinend einzelne Regelungen, die jetzt mit dem Bereinigungsgesetz mit wenigen Ausnahmen aufgehoben worden sind.


Der in dem Dokument ebenfalls abgedruckte § 3 regelt lediglich die Folgen dieser Aufhebung.

Und da gilt ebenfalls wieder, dass die Aufhebung sich nicht auf die biserigen Entscheidungen aufgrund von Besatzungsrecht auswirkt.

Es steht extra darin "Durch die Aufhebung werden _weder_ frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch ... " - damit wird genau gesagt, dass eben durch die Aufhebung von Besatzungsrecht nicht ein Zustand wie vor Besatzungsrecht entsteht, aber auch "_noch_ Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet".
Es soll also jemand, der von einer Entscheidung nach Besatzugnsrecht betroffen ist, nicht jetzt eine Änderung von einer Entscheidung verlangen können, weil das Recht, auf dem die Entscheidung beruht, jetzt weg ist.

Diese Gesetze sind ja nur immer Klarstellungen, um Gesetzeslücken zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen, damit nicht jemand meint, allein aufgrund der Aufhebung einer Norm könnte er nun irgendwelche Verfahren in Gang setzen. Das geht dann aber dennoch nach den jetzt geltenden Regeln, zum Beispiel ein Wiederaufnahmeverfahren gegen ein Urteil nach den jetzt geltenden Regeln. Aber es gilt eben nicht einfach nur deshalb, weil ein früher vorhandenes Gesetz jetzt weggefallen ist. Dieser Wegfall soll kein Grund zB für eine Wiederaufnahme sein.

Bei den Diskussionen darüber  wird der Begriff "Besatzungsrecht" aber immer falsch verstanden. "Besatzungsrecht" heißt nicht, dass die Alliierten noch etwas bestimmen könnten, denn sie haben diese Vorschriften ja schon 1955 dem deutschen Gesetzgeber regelrecht überlassen, siehe jene 2 Sätze aus dem Überleitungsvertrag.

Nochmal: Seit 1955  kann der deutsche Gesetzgeber mit den Besatzungsrechtlichen Vorschriften tun und lassen, was er für richtig hält. Nur müssen immer alle danach ergangenen Entscheidungen genau so behandelt werden, als wenn sie von deutschen Behörden und nicht von Besatzungsbehörden erlassen worden wären. Gesetze müssen im Gesetzgebungsverfahren bearbeitet werden, Urteile können evtl. mit einer Wiederaufnahme  korrigiert werden, Verwaltungsakte nach den dafür gegebenen Vorschriften bei Vorliegen dieser Voraussetzungen aufgehoben werden. Wenn aber zum Beispiel bzgl. eines Urteils keine Wiederaufnahme nach den dafür geltenden Vorschriften möglich ist, dann bleibt das Urteil bestehen, kann nicht nur wegen des Wegfalls von Regelungen aufgehoben werden. Dieses wurde schon im Überleitungsvertrag mit Art. 2 Abs.1 Satz 2 festgelegt, indem die Entscheidungen denen deutscher Behörden gleichgestellt wurden. 

Etwas irritierend kann der Satz 3 des § 3 sein. Danach können tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die bis zum Inkrafttreten dieses Bereinigungsgesetzes nicht erfüllt worden sind, nicht mehr erfüllt werden. Das heißt aber nichts anderes, als dass zB ein Verhalten, das nach Besatzungsrecht strafbar war, mit Inkrafttreten des Bereinigungsgesetzes nicht mehr  strafbar ist - mal einfach vorausgesetzt, dass überhaupt Strafvorschriften darin waren. Der § 3 hat dann noch einen Satz 4, der klarstellt, dass aber für die Vergangenheit das Besatzungsrecht dann dennoch gilt, sofern ein Tatbestand in der Zeit erfüllt wurde, die vor der Aufhebung liegt. Wer also vor Aufhebung einer Norm dagegen verstoßen hat, wird dennoch dafür zur Verantwortung gezogen. Das bedeutet aber, dass letztlich mit dem Besatzungsrecht genauso umgegangen wird, wie mit anderem Recht, wie mit anderen Gesetzen im Falle ihrer Änderung/Aufhebung. 

Und das stimmt wieder damit überein, dass 1955 das Besatzungsrecht der BRD übergeben wurde, zu deren Verfügung -  so dass sich  also mit dessen Existenz  keine "Besatzung"  mehr begründen lässt. Denn es kontrolliert keine Auslands-Institution, was damit geschieht. Es heißt nur noch Besatzungsrecht, weil es eben aus der Besatzungszeit stammt.



E: Richter unterschreiben keine Urteile

Um die These von der BRD-GmbH zu untermauern, wird oft darauf verwiesen, die Richter würden ja ihre Urteile nicht unterschreiben.

Urteile werden unterschrieben, wie in der ZPO vorgeschrieben, herausgegeben werden dann aber nur einfache oder beglaubigte Abschriften, Ausfertigungen und vollstreckbare Ausfertigungen. Diese werden immer von Abschriften gefertigt. Das bedeutet, es werden keine Kopien mit den sichtbaren handschriftlichen  Unterschriften verwendet, sondern eben jene "Abschriften", die die Unterschrift nicht enthalten, sondern die Namen der Richter, die unterschrieben haben, in Maschinenschrift. Und dies reicht nach BGH-Rechtsprechung aus.

Als Anwalt arbeitet man entsprechend, und fügt seinen unterschriebenen Schriftsätzen an das Gericht immer eine beglaubigte Abschrift bei, da wird die Unterschrift durch "gez." mit Name dahinter ersetzt (meist mit einem Stempel), daneben wird ein Stempel mit 2 Zeilen mit etwas Platz dazwischen gesetzt, obere Zeile "Beglaubigt" untere Zeile "Rechtsanwalt", dazwischen setzt man dann seine Unterschrift. Diese beglaubigte Abschrift ist für den gegnerischen Anwalt bestimmt, außerdem fügt man dann noch für jeden Mandanten des gegnerischen Anwalts eine einfache Abschrift bei, da wird dann nur der gez.-Stempel gesetzt. Und selbstverständlich werden beide auch entsprechend auf der ersten Seite gestempelt mit "Kopie" oder "beglaubigte Kopie" bzw. Abschrift. Kopie ist hier nicht ganz korrekt, es müsste eigentlich Abschrift heißen. Aber zweierlei Stempel ist zuviel des Guten, daher hat man meist nur einen - je nach Laune und Wunsch lautet der eben entweder auf Kopie oder Abschrift, und dann noch einen, wo davor noch "beglaubigte" steht.

Das heißt: Selbst wenn man als Anwalt davor sitzt, fertigt man diese Abschriften, so ist es auch Vorschrift, und der Gegner bekommt ebenfalls keinen unterschriebenen Schriftsatz, denn der bleibt in der Gerichtsakte. Nur dass Anwälte ihre Schriftsätze selbst mit Unterschrift beglaubigen, während das bei Richtern die Urkundsbeamten übernehmen .... .

Ein Grund dafür ist auch ersichtlich:  Es dürfen keine zwei Originale eines Urteils oder Schriftsatzes in Umlauf geraten - und das ist beim Urteil wichtig, da daraus vollstreckt werden kann, beim Schriftsatz ist es wegen zu wahrender Fristen wichtig. Daher gibt es ja beim Urteil auch noch extra die vollstreckbare Ausfertigung.

So wird aber auch ersichtlich, dass die Behauptung  falsch ist, dass Richter keine Urteile Unterschreiben würden.

__________________________________________________



F: Ein Schreiben, das beweisen soll, dass die BRD nicht souverän ist: 

Diese Schreiben hier wird viel verbreitet und soll die darin enthaltenen Aussagen besonders belegen:

[hier stand mal ein Link, der aber inzwischen zu einer Fehlermeldung führt. Es handelt sich dabei um ein Schreiben von


James G. Stavridis. ]
Es gibt davon inzwischen verschiedene Varianten.

Mit dem angeblichen Schreiben von James G. Stavridis stimmt etwas nicht.

Bei genauem Hinsehen kann man feststellen, dass nur die letzten 7 Punkte - als übermittelte Abschrift von Besatzungsrecht - von ihm stammen könnten, und dabei handelt es sich auch nur vielleicht um eine Abschrift von einem Original aus 1947, die jemand angefordert hat. Es geht also allenfalls um das was 1947 galt, nichts anderes.

Das, was von dem angeblichen Verfasser des gesamten Schreibens tatsächlich stammt, dürfte also nur das sein, was der Zeile:

>
Wörtliche Abschrift der [BK/O](47) 50 vom 21. Februar 1947
>
 

folgt, falls es das überhaupt gibt, und falls zumindest der Text echt sein sollte.

alles andere ist nachträglich davor gesetzt worden., bzw. eingefügt worden

aber da liest man leicht drüber weg, dass da offenbar was eingefügt wurde, denn zu Anfang des Schreibens heißt es ja noch:

>
in Beantwortung Ihrer Anfrage hier die von den Alliierten erlassenen Gesetze, die bei der Übernahme dieses Hoheitsgebietes beschlossen und verkündet wurden.
>

Da hat also jemand eine Anfrage gestellt, und dann hat er oder ein anderer beliebigen Text in das Antwortschreiben eingefügt. Den Schluss des Schreibens hat er schon vor dem Zitat der Abschrift noch ein zweites Mal einkopiert. Ob die Abschrift in das Antwortschreiben integriert oder beigefügt war, lässt sich nicht feststellen, ist aber auch egal.

Aber wer James G. Stavridis Sätze wie
 

>
Eine Firma wie die Bundesrepublik Deutschland GmbH hat keinerlei Hoheitsrechte!
>

zuschreibt, sollte sich doch mal überlegen, ob sowas überhaupt denkbar ist.

Nochmal, es geht in der Antwort  allenfalls lediglich um, wie zu Anfang des Schreibens anscheinend (noch) korrekt zitiert:

>
die von den Alliierten erlassenen Gesetze, die bei der Übernahme dieses Hoheitsgebietes beschlossen und verkündet wurden
>

das hat dann nichts mit dem zu tun, was später geschehen ist

Da hat also allenfalls jemand den früheren Gesetzestext angefordert und dann mit dem Schreiben Unfug getrieben. Dem Einleitungssatz folgen ja gar keine Gesetze, das kommt noch hinzu!

Mich hatte die Sprache und Art zu formulieren in dem Schreiben irritiert, außerdem irritierte auch, dass da wieder falsch von nicht unterschriebenen Urteilen von Richtern die Rede war.

Dieses Schreiben kann man also getrost vergessen.

Jetzt wird auch klar, wieso es das nur als e-Mail gibt, und nirgends ein eingescanntes Exemplar zu finden ist.

Es gab auch mal ein Dokument, in dem die  Texte noch getrennt waren, aus denen dann das angebliche Schreiben gebastelt wurde, und man konnte schön sehen, wie der Briefkopf oben rechts, da hat man evtl.  nachgefragt,  für das  Schreiben herausgenommen wurde. Stattdessen wurde das, was unter dem Schreiben stand, so ergänzt, dass man meint, es gäbe auch jetzt noch die militärischen Behörden so, wie es sie damals gab.

Da sicher wieder etwas ähnliches auftauchen wird, lasse ich meine weiteren Beobachtungen hier mal stehen, auch wenn ich im Moment keine Quellen zur Hand habe.



Übrigens wurde da unter dem  Gesetzestext , wo der  Name Stavridis auftaucht, einfach nur das wörtlich einkopiert, was auch bei wikipedia steht, kann man hier abgleichen:


http://de.wikipedia.org/wiki/James_G._Stavridis

Stavridis hat also mit dem Schreiben gar nichts zu tun :-)

ganz plumpe Fälschung !

In dem pdf mit den Einzelteilen war als Quelle das Verordnungsblatt von 1947 angegeben, da hatte Stavridis noch nicht mal gelebt! Dummerweise hatte man von wikipedia die Links mitkopiert, und mit einer anderen Seite hinterlegt, wo aber eine Fehlermeldung kommt.
Die Seite selbst führt dann wieder zu Verbreitern solchen Unfugs, wie dem, um den es hier geht.

Schließlich noch eine Frage, die sicher keiner beantworten kann: Wo ist eigentlich das Original des Schreibens, das ja wohl doch in englischer Sprache sein müsste, oder?

Es kann gut sein, dass nirgends nachgefragt wurde, und das alles einfach selbst zusammengebastelt wurde. Stavridis hat jedenfalls mit dem, um was es da geht, nichts zu tun. Man versucht nur, Zusammenhänge herzustellen, die es gar nicht gibt, die irgendwie dann mit Stuttgart im Zusammenhang stehen, wegen der Nennung unter dem Gesetzestext, der aber größtenteils gar kein Gesetz ist, evtl. eine Verordnung . Denn auch die in dem PDF oben rechts angegebene Stelle dürfte sich kaum für eine Anfrage bzgl. des betreffenden Verordnungs-Textes eignen. Außerdem geraten da wieder Verordnungen und Gesetze durcheinander, das kennen wir doch schon :-)



__________________________________________________

G: Die immer wieder diskutierte Auffassung, das deutsche Grundgesetz sei keine Verfassung als Begründung dafür, die BRD sei kein souveräner Staat 


Völkerrechtlich zeichnet sich ein Staat lediglich durch  die drei folgenden Attribute aus: 

Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt.   

Eine Verfassung gehört nicht dazu.

Das Grundgesetz ist außerdem nach seinem Inhalt eine Verfassung. Eine Verfassung muss nicht "Verfassung" heißen, um Verfassung zu sein. 
____________________________________________________
____________________________________________________


H: Hier und da ist noch immer von einer "richtigen Reichsregierung" die Rede

richtige Reichsregierung? :-)
naja, man sollte sich immer an mehreren Stellen informieren. 


Jedenfalls liegt sehr wahrscheinlich hier hier der Ursprung für die vielen verbreiteten falschen Informationen:

--------------------------------------------------------
von 2000, aber dennoch offenbar aktuell:

http://www.taz.de/1/archiv/?id=archivseite&dig=2000%2F08%2F15%2Fa0194

dazu gehört auch diese WebSite
auf die noch immer oft verwiesen wird:


http://www.der-reichskanzler.de/


und damit zusammenhängend auch
 

http://www.deutsches-reich.com

------------------------------------------------------

------------------------------------------------------
I: Religionsgesellschaften - gelten für die anderes Recht, können die sich ihre eigene Regierung oder so etwas schaffen? Über "Selbstverwaltung" ?

Natürlich nicht :-)


Religionsgesellschaften sind auch dem allgemein geltenden Recht unterworfen, wie sich aus Art 140 GG ergibt:

http://dejure.org/gesetze/GG/140.html
>
Artikel 136 WRV

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

Art. 137 WRV Abs. 3 Satz 1:

Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.
>

Rechte UND Pflichten steht da .... .
und
innerhalb der Schranken des für _alle_ geltenden Gesetzes
d.h.
Glaubensgemeinschaften sind dem allgemein geltenden Recht unterstellt,


wobei ein für alle geltendes Gesetz nur ein solches ist, das die Religionsgemeinschaft "wie jedermann betrifft"  (sog. "Jedermann-Formel" des BVerfG) - das schützt die Religionsgesellschaft vor einschränkenden Sonder-Gesetzen speziell bzgl. Religionsgesellschaften.



___________________________________________________
___________________________________________________

Zur Information:

Ein Urteil zu:
Äußerungen über "Erlöschen" der Bundesrepublik und fehlende Legitimation bundesdeutscher Behörden

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Urteile%20Anlage%204/Urteil%20%20VG%20Braunschweig%20-%206%20B%20413-06%20-%2023.02.2007.htm

-------------------------------------


Hinweis:

Der Text wird von Zeit zu Zeit ergänzt.